Abbau, Förderung und gewerbliche Verarbeitung strategischer Rohstoffe sind nur mit vorheriger schriftlicher DHS-Genehmigung zulässig. Der Grenztransport von Öl, Gold und Uran ist bereits ab einer Einheit genehmigungspflichtig. Jeder Urantransport benötigt auch innerstaatlich eine Transportgenehmigung und die vorgeschriebene Begleitung.
← Alle BekanntmachungenCustoms & Trade · 18.07.2026
Genehmigungspflichten für strategische Rohstoffe
Öl, Gold und Uran unterliegen besonderen DHS-Genehmigungs- und Nachweispflichten.