Abbau, Förderung und gewerbliche Verarbeitung strategischer Rohstoffe sind nur mit vorheriger schriftlicher DHS-Genehmigung zulässig. Der Grenztransport von Öl, Gold und Uran ist bereits ab einer Einheit genehmigungspflichtig. Jeder Urantransport benötigt auch innerstaatlich eine Transportgenehmigung und die vorgeschriebene Begleitung.