Freigrenze
Steuerfrei, genehmigungsfrei und ohne Anmeldung – vorbehaltlich besonderer oder verbotener Güter.
Alles zu Freigrenzen, Zollsteuern, Genehmigungen, Händlerlizenzen und besonders geschützten Gütern.
Maßgeblich ist die Gesamtmenge aller innerhalb eines Transports beförderten Einheiten.
Steuerfrei, genehmigungsfrei und ohne Anmeldung – vorbehaltlich besonderer oder verbotener Güter.
Mehr als 150 Einheiten müssen vor dem Grenzübertritt schriftlich beim DHS beantragt werden.
Mehrere Transporte derselben Person innerhalb von 30 Minuten gelten als ein Transport.
Öl, Gold und Uran benötigen bereits ab einer Einheit eine besondere DHS-Genehmigung.
Der gesetzliche Stufentarif wird nur auf die Einheiten der jeweiligen Stufe angewendet.
Öl, Gold und Uran unterliegen erweiterten Genehmigungs-, Nachweis- und Sicherheitsanforderungen.
Abbau und Förderung nur mit vorheriger schriftlicher DHS-Betreibergenehmigung. Grenztransport ab einer Einheit genehmigungspflichtig.
Genehmigungspflicht für Abbau und gewerbliche Verarbeitung. Herkunftsnachweis beim innerstaatlichen Transport.
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung, besondere Lagerung und DHS-Transportgenehmigung für jeden Transport – auch innerstaatlich.
Arbeiten an Abbaustätten dürfen nur Staatsbürger oder Greencard-Inhaber mit DHS-Rohstoff-Arbeitsausweis und Sicherheitsunterweisung ausüben.
Inhaber eines gültigen Gewerbescheins können beim DHS eine Händlerlizenz für regelmäßige Großtransporte beantragen.
Illegale Waren sind weder genehmigungs- noch zollfähig und werden ausnahmslos eingezogen. Dies betrifft insbesondere Betäubungsmittel, illegale Waffen, verbotene Gegenstände und Waren unter einem geltenden Embargo.
Nennen Sie Warenart, Gesamtmenge, geplante Route und Transportzeit. Führen Sie Genehmigung und Zahlungsnachweis mit.