Visum
Der Einstieg für einen rechtmäßigen, zeitlich begrenzten Aufenthalt.
- Aufenthalt Erlaubt
- Beschäftigung– Nicht erlaubt
- Wahlrecht– Nicht enthalten
- Beamtenverhältnis– Nicht möglich
Verbindliche Orientierung zu Visum, Greencard und Einbürgerung – mit Voraussetzungen, Fristen und Gebühren.
Visum, Greencard und Staatsbürgerschaft bauen aufeinander auf. Die Karten zeigen kompakt, welche Rechte mit dem jeweiligen Status verbunden sind.
Der Einstieg für einen rechtmäßigen, zeitlich begrenzten Aufenthalt.
Der nächste Status für einen längerfristigen Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis.
Der vollständige Status nach erfolgreicher Prüfung und Einbürgerungseid.
Das Visum erlaubt einen rechtmäßigen Besuch und Aufenthalt. Es erlaubt keinerlei Beschäftigung – auch nicht unentgeltlich, geringfügig oder selbstständig.
Vor Ablauf muss eine Greencard beantragt oder die Ausreise angetreten werden. Das Visum ist stets mitzuführen.
Die Greencard ist eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Sie vermittelt weder Wahlrecht noch die Fähigkeit, ein Beamtenverhältnis zu bekleiden.
Mit der Erteilung erlischt das Visum. Die Gültigkeitsdauer legt das DHS fest; eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Mit der Einbürgerung entstehen die vollen staatsbürgerlichen Rechte. Die Entscheidung trifft die Leitung des Department of Homeland Security.
„Ich gelobe feierlich, dass ich der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten treu sein werde; dass ich die Rechte und Freiheiten eines jeden Bürgers achte und verteidige; dass ich dem Staat Vista City die Treue halte und seine Souveränität schütze; dass ich meine Pflichten als Staatsbürger gewissenhaft erfülle und mich jederzeit gesetzestreu verhalte; und dass ich diese Verpflichtung aus freien Stücken und ohne jeden Vorbehalt übernehme.“
Senden Sie Ihr Anliegen an die zuständige Stelle. Akute Gefahren oder laufende Straftaten dürfen nicht per E-Mail gemeldet werden.
Ein Visum berechtigt zu keiner Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit – auch nicht unentgeltlich, geringfügig oder selbstständig. Für eine rechtmäßige Beschäftigung ist eine gültige Greencard oder die Staatsbürgerschaft erforderlich.
Die erstmalige Gültigkeit beträgt 14 Tage. Auf Antrag kann das DHS das Visum einmalig um weitere 14 Tage verlängern. Vor Ablauf muss eine Greencard beantragt oder die Ausreise angetreten werden.
Voraussetzung ist ein seit mindestens sieben Tagen ununterbrochen bestehendes gültiges Visum, eine festgestellte Identität, keine offenen Akten und kein laufendes Ermittlungsverfahren.
Zusätzlich müssen Straffreiheit und das Fehlen offener Akten, Kenntnisse der Verfassung und Gesetze, die Gebührenzahlung sowie der öffentliche Einbürgerungseid nachgewiesen werden.
Nutzen Sie für Visa, Greencards und Einbürgerungen immigration@dhs.gov. Zoll- und Transportgenehmigungen werden über customs@dhs.gov bearbeitet. Es wird kein öffentliches Webformular angeboten.